
1. Geltungsbereich
Sämtliche Angebote, Lieferungen und/oder Leistungen der comrecon° KG (im folgenden comrecon°) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB) in der jeweils gültigen Fassung.
Abweichungen zu diesen AGB bedürfen in jedem einzelnen Fall der im Vorhinein und schriftlich erteilten Zustimmung durch comrecon°.
2. Angebote und Auftragsbestätigung
Grundlage für die von comrecon° zu erbringenden Lieferungen und/oder Leistungen ist der vom Auftraggeber (im Folgenden AG) erteilte Auftrag sowie die von diesem zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen.
Ein Auftrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung von comrecon° oder durch Bewirken der Lieferung und/oder Leistung zustande; Stillschweigen von comrecon° alleine gilt nicht als Annahme eines Auftrages.
Weicht die Auftragsbestätigung bzw. die Leistung von der Bestellung ab, so gilt diese als vom AG genehmigt, sofern er nicht binnen einer Frist von drei Tagen schriftlich Gegenteiliges mitteilt.
3. Rechte und Pflichten von comrecon°
comrecon° wird die Interessen des AG angemessen und mit der Sorgfalt eines ordentlichen und umsichtigen Kaufmannes wahrnehmen.
comrecon° ist nicht verpflichtet, die vom AG übermittelten Unterlagen, Daten und Informationen auf Vollständigkeit, Richtigkeit sowie darauf prüfen, ob diese für den beabsichtigten Verwendungszweck geeignet sind, in Rechte Dritter eingreifen oder gegen gesetzliche Bestimmungen (z. B. Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, Markenschutzgesetz etc.) verstoßen.
Die Leistungen von comrecon° sind im Zweifel teilbar.
comrecon° ist nicht verpflichtet, im Zuge eines Auftrages/Projektes entstandene bzw. generierte Daten über das Ende eines Projektes hinaus zu speichern oder sonst für den AG verfügbar zu halten.
Ohne gesonderten Auftrag wird comrecon° den AG nicht auf allfällige mit der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen verbundene Risiken, insbesondere solche rechtlicher Natur (unlauterer Wettbewerb, Markenschutz udgl.), hinweisen. Sofern der AG dies wünscht, wird comrecon° die erbrachten Leistungen und Maßnahmen auf deren Vereinbarkeit mit dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) oder sonstige gesetzliche Bestimmungen prüfen und den AG auf allfällige Bedenken schriftlich hinweisen. Dies setzt jedoch einen im Vorhinein schriftlich erteilten Auftrag des AG voraus; der AG wird die dabei anfallenden Kosten, etwa Rechtsberatungskosten, selbst tragen.
comrecon° wird sich bemühen, sämtliche Leistungen termingerecht zu erbringen. Wird der Beginn der Ausführung einer Leistung verzögert oder treten während der Ausführung Verzögerungen oder Unterbrechungen ein, so wird comrecon° angemessene Maßnahmen ergreifen, um die Überschreitung der festgelegten Termine und Fristen zu vermeiden bzw. die Verzögerung im Rahmen zu halten. Wird der Beginn der Ausführung einer Leistung verzögert oder treten während der Ausführung Verzögerungen oder Unterbrechungen aufgrund von Umständen ein, die in der Sphäre des AG liegen, so verlängern sich die festgelegten Termine in einem angemessenen Umfang. Von comrecon° nicht verschuldete Produktions- und Lieferhindernisse wie z. B. höhere Gewalt, Streiks, Betriebs- oder Lieferstörungen, Verkürzung und Ausfall der Arbeitszeit, Transporterschwernisse sowie behördliche Eingriffe bewirken eine angemessene Verlängerung der Lieferfristen und -termine.
comrecon° ist nach freiem Ermessen berechtigt, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen Dritter zu bedienen und derartige Leistungen zu substituieren („Besorgungsgehilfe"). comrecon° ist verpflichtet, Besorgungsgehilfen sorgfältig auszuwählen.
Der AG ist mit einer Übermittlung von Daten und Informationen per E-Mail bis auf schriftlichen Widerruf einverstanden. comrecon° übermittelt Daten in standardisierten Formaten (doc, ppt, pdf) an den AG.
4. Auftragsfeld Marketing- und Multimedia-Coaching
Coaching beinhaltet, Klienten zu begleiten, mit dem Ziel, ihre Selbstreflektion, Kommunikations- und Führungseffizienz zu stärken und Potenziale freizulegen, damit sie das von ihnen angestrebte Ergebnis aus eigener Kraft bewirken.
Coaching setzt die selbstverantwortliche Entscheidungsfähigkeit und Handlungs-bereitschaft der Klienten voraus.
Die beratende Tätigkeit des Coach ist weder eine Handlungsaufforderung noch hat sie den Charakter eines Gutachtens. Die Verantwortung für alle unternehmerischen Entscheidungen bleibt ausdrücklich bei den Klienten.
Das Ergebnis des Coaching-Prozesses ist abhängig von der Bereitschaft und Offenheit der Klienten, mit Lernprozessen umzugehen, Denkanregungen aufzunehmen, selbstständig Entscheidungen zu treffen und eigenverantwortlich zu handeln. Daher gibt der Coach keine Zusicherungen und Garantien und trägt auch keine Verantwortung für evtl. abgeleitete Verluste oder Schäden.
Der Coach behandelt alle Informationen und Unterlagen streng vertraulich. Referenzen an Dritte werden nur nach ausdrücklicher Genehmigung der Klienten genannt.
Vereinbarte Termine sind für alle Vertragspartner verbindlich. Später als in der vereinbarten Zeitspanne vor einem Termin abgesagte Termine werden berechnet.
Die Klienten kommen für das Honorar und alle Kosten auf, die im Zusammenhang mit dem Coaching entstehen.
Das Coaching wird je nach Absprache über Zeithonorare oder Pauschalen abgerechnet.
Tagenshonorare verstehen sich pro achtstündigem Tagewerk. Stundenhonorare verstehen sich für die erste Stunde pro begonnene Zeitstunde, nach der ersten Stunde pro begonnene halbe Zeitstunde.
Reisezeit wird mit 50% des Honorarsatzes berechnet.
5. Mitwirkungspflichten des AG
Der AG ist verpflichtet, comrecon° nach besten
Kräften zu unterstützen und bei der Erfüllung des Auftrages mitzuwirken. Der AG ist insbesondere verpflichtet, comrecon° alle zur Erfüllung vertraglicher Pflichten erforderlichen Unterlagen, Daten und Informationen in der erforderlichen Form zur Verfügung zu stellen und über alle für die Abwicklung eines Auftrages relevanten Umstände und Vorgänge zu informieren.
6. Änderungen ° Abweichungen
Kosten, die auf einer nachträglichen Änderung oder Anpassung der Bestellung beruhen, werden ausschließlich vom AG getragen.
7. Preise ° Zahlung
Die Preise basieren auf den Kosten zum Zeitpunkt des erstmaligen Preisangebotes. Sollten sich die Kosten zum Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung erhöhen, so ist comrecon° berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird zusätzlich verrechnet. Zahlungen sind, sofern nicht anders vereinbart, mit Rechnungserhalt und ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen fällig.
Mangels abweichender Vereinbarung sind bei Auftragsbestätigung 50% der Vergütung zur Zahlung fällig.
comrecon° ist nach eigenem Ermessen berechtigt, Teilab-
rechnungen vorzunehmen und Kostenvorschüsse zu verlangen.
Spesen (z.B. für Reisen, Übernachtung) sind gesondert zu vergüten. Zahlungen können mit schuldbefreiender Wirkung nur auf das angegebene Konto von comrecon° erfolgen. Eingehende Zahlungen werden zuerst auf Kosten, dann auf Zinsen und zuletzt auf das Kapital angerechnet.
Das Entgelt gebührt comrecon° auch dann zur Gänze, wenn die Erfüllung des Auftrages aus Gründen unterbleibt, die nicht in der Sphäre von comrecon° gelegen sind;
Kostenvoranschläge von comrecon° sind unverbindlich.
Wenn im Zusammenhang mit der Lieferung Gebühren, Steuern oder sonstige Abgaben erhoben werden, trägt diese der AG ebenso wie Transport- und Zustellkosten.
Wechsel und Schecks werden nur aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung, ohne Verpflichtung zur Vorlage und Protesterhebung und nur zahlungshalber angenommen.
Bei auch bloß objektivem Zahlungsverzug hat der AG Verzugszinsen in der Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank, mindestens jedoch 1 % pro Monat zu entrichten.